AGB 2023-07-05T13:06:29+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Promathics Bulgaria EOOD für Lieferungen, Leistungen und Softwarelizenzen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.

2. Ausschließlichkeit

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn die Promathics Bulgaria EOOD (im Folgenden „promathics“ genannt) ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie die promathics sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall behält sich die promathics vor, ihre Angebote zurückzuziehen, ohne dass ihr gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.

Dem formularmäßigen Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Vertragsschluss und Schriftform

Eine vertragliche Verpflichtung geht die promathics grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.

Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

4. Lizenz und Umfang der Nutzung bei Softwareüberlassung

Die promathics überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt dabei das Recht, die Software bei sich innerhalb eines lokalen Netzes oder über einen Dienstleister (externer Server) in dem Umfang zu nutzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen und/oder gegebenenfalls getroffenen Sondervereinbarungen zum Umfang des Nutzungsrechts (Lizenzvereinbarung).

Weitergehende vermögensrechtliche Befugnisse des Kunden an der Software, insbesondere jedwede Art von Vermarktung oder Verwertung gegenüber Dritten wie Vermietung, Verleihung oder Veräußerung sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für jede nicht ausdrücklich genehmigte, über den Umfang bestimmungsgemäßer Benutzung hinausgehende Vervielfältigung, Nutzung, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software sowie jeder Form von Bearbeitungen oder anderen Umgestaltungen der Software und der zugehörigen Dokumentation. Es ist über das gegebenenfalls gesetzlich Zulässige hinaus verboten, die Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln.

Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. Im Falle der Beendigung sind Sie verpflichtet, die Software sowie alle Kopien hiervon zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten.

5. Urheberrechte

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software.

Die promathics bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen Software einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der promathics über. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die promathics abgetreten. Die promathics nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Schutzrechte Dritter

Der Kunde wird promathics von allen gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhobenen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich unterrichten.

Der Kunde wird ohne Zustimmung der promathics derartige Ansprüche nicht anerkennen. Vielmehr gestattet der Kunde der promathics auf deren Anfordern, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Verhandlungen und Verfahren zu führen. Der Kunde wird der promathics dabei die notwendige Unterstützung geben. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche auf Grund einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann die promathics auf eigene Kosten die Software ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von der promathics gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden.

Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen der promathics eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, ist die promathics berechtigt nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten

  • die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt;
  • dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Software weiter zu nutzen;
  • die betreffende Software durch Software zu ersetzen, die keine Schutzrechte verletzt und die entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder gleichwertig mit der ersetzten Software ist;

7. Abnahme

Sofern und soweit es sich bei den von promathics zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, wird promathics den Kunden schriftlich die Fertigstellung mitteilen, und den Kunden zur Abnahme auffordern.

Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der promathics, die Abnahme schriftlich gegenüber der promathics erklären.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen. Maßgeblich für den Fristanlauf ist der Zugang des Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der gelieferten Software die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der Software gleich. Die zu erbringenden Leistungen / Software gilt auch als abgenommen, wenn sie der Kunde im Produktionsbetrieb einsetzt. Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden.

8. Gewährleistung

Die promathics übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschaffenheit entspricht, die bei Werken bzw. Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes bzw. der Sache erwarten kann. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde (vertraglich vereinbarte Beschaffenheit).

Die promathics weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.

Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich schriftlich an die promathics zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der promathics eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der promathics zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr/Vergütung mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Die promathics ist berechtigt, falls eine Mangelbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.

Die promathics übernimmt – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.

Hat der Kunde die promathics wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die promathics nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der promathics grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der promathics entstandenen Aufwand zu ersetzen.

9. Haftung und Verjährung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung der promathics ist jeweils auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen der promathics.

Im Falle von leichter Fahrlässigkeit, ist die Haftung der promathics auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, im Falle grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Satz 2 des vorstehenden Absatzes gilt entsprechend.

Die unter Abs. 1 und 2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten nicht im Falle des Fehlens garantierter Beschaffenheit, bei Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Haftung auf Grund zwingender, unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz, bleibt ebenfalls unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der promathics ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die promathics und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen..

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Leipzig. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.

Gerichtsstand für beide Teile ist Sofia, die promathics ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an dem Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

Ist Vertragspartner der promathics kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

13. Ausschließlichkeit der deutschen Fassung dieser AGB

Ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der promathics für Lieferungen, Leistungen und Softwarelizenzen ist rechtlich verbindlich. Etwaige Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der promathics für Lieferungen, Leistungen und Softwarelizenzen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dienen allein Informationszwecken. Der deutsche Text geht daher im Fall des Widerspruchs zwischen dem deutschen Text und dem in einer anderen Sprache verfassten Text vor.

Stand: Juli 2023

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